EU-Hilfspaket für Milchviehhalter

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EU-Hilfspaket für Milchviehhalter

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Förderungen · Dienstag 06 Sep 2016
Tags: EUHilfspaketMilch

Erste Antragsfrist ist der 21. Sep.  2016

Zu dem EU-Hilfspaket für die Landwirtschaft, in dem EU-weit 150  Mio. Euro zur Verringerung der Milchmenge vorgesehen sind, liegen nun die  finalen Entwürfe der  Auszahlungsmodalitäten vor. Bis zur Veröffentlichung und  Inkrafttreten der Rechtstexte am 11. Sep. sind Änderungen  unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen.

Die wichtigsten Eckpunkte nach derzeitigem  Stand:

  • Das Antragsverfahren besteht aus zwei Anträgen: Zunächst der  Beihilfeantrag, in dem die geplante Reduzierung der Milchmenge  angegeben wird und schließlich der Auszahlungsantrag, in dem  die tatsächliche Mengenreduzierung nachgewiesen wird.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich  Milcherzeuger, die Kuhrohmilch bis mindestens Juli  2016 erzeugt und an Erstaufkäufer abgeliefert haben. Eine  Tagesanlieferung im Juli ist dabei ausreichend. Direktvermarkter und  Milcherzeuger anderer Tierarten sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Höhe der Beihilfen zum Ausgleich freiwilliger  Milchmengenreduzierungen beträgt 14 Ct pro Kilogramm  verringerter Milchanlieferungsmenge.
  • Ein „Windhundverfahren“ ist nicht vorgesehen. Sollte das  Gesamtbudget von 150 Mio. Euro überzeichnet werden, werden die beantragten  Reduktionsmengen anteilig gekürzt.
  • Grundsätzlich sind vier Antragsphasen, die zum Nachweis der  Milchmengenreduzierung herangezogen werden, vorgesehen. In den jeweiligen  Vergleichszeiträumen der einzelnen Antragsphase sind die veräußerten Milchmengen  bzw. die geplanten Vermarktungsmengen in kg anzugeben. Die Differenz zwischen  gelieferter Menge und geplanter Vermarktungsmenge der folgenden Monate ergibt  die dem Antrag zu Grunde liegende Reduzierungsmenge.

Die Vergleichszeiträume im Einzelnen:

1. Antragsphase:  10/2015 bis 12/2015  zu  10/2016 bis 12/2016; Antragsfrist  21.09.2016
2. Antragsphase: 11/2015 bis 01/2016  zu   11/2016 bis 01/2017, Antragsfrist 12.10.2016
3. Antragsphase: 12/2015 bis  02/2016  zu  12/2016 bis 02/2017, Antragsfrist 09.11.2016
4. Antragsphase:  01/2016 bis 03/2016  zu  01/2017 bis 03/2017, Antragsfrist 07.12.2016

Vor dem Hintergrund des relativ geringen Gesamtbudgets geht man  davon aus, dass bereits in der 1. Antragsphase  die vorgesehenen Mittel gänzlich  abgerufen werden.

  • Maximal werden 50 % der im Vergleichszeitraum  (Vorjahr) produzierten Menge gefördert. Im Minimum müssen 1.500 kg Rohmilch  reduziert werden.
  • In Abhängigkeit von der Differenz zwischen angegebener (beim  Beihilfeantrag) und tatsächlicher Mengenreduzierung (nachgewiesen beim  Auszahlungsantrag) soll die Beihilfe außerdem gestaffelt werden:
    • Differenz größer als 80 % => keine  Beihilfezahlung
    • Differenz zwischen 50 % und 80 % => 50 %  Beihilfehöhe
    • Differenz zwischen 50 % und 20 % => 80 %  Beihilfehöhe
    • Differenz kleiner als 20 % => 100 %  Beihilfehöhe

Fristen für die 1. Antragsphase:
 
21. Sep. 2016, 12.00 Uhr:
Ende der Antragsfrist für den  Beihilfeantrag durch die Landwirte
(Nachweise: Milchgeldabrechnung Juli  2016, Milchgeldabrechnung der Vergleichszeiträume)
  

30. Sep.  2016:
Rückmeldung an die  Landwirte über genehmigte Anträge und Beihilfehöhe   

14. Feb.  2017:
Ende der Antragsfrist für den  Auszahlungsantrag   

31. März  2017:
Auszahlung der Beihilfen an die  Landwirte

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Zuständige Stellen:
    
Kreisausschuss des  Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich Landwirtschaft
Schladenweg 39
34560  Fritzlar
Ansprechpartner: Herr Prüßing

Landkreis Kassel
Fachbereich  Landwirtschaft
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Ansprechpartner:  Frau Müller, Herr Wiegartz

Betriebsaufgabe:
Hierbei ist zu beachten,  dass für Juli 2016 eine Milchanlieferung nachzuweisen ist, der Ausstieg also  nach diesem Zeitpunkt erfolgt ist. Betriebe, die nach diesem Zeitpunkt keine  Milchanlieferung vornehmen, können eine Reduktion in Höhe von 100 % beantragen,  bekommen jedoch für maximal 50 % der Reduktion eine Beihilfe. Antragsteller/-in  muss sowohl im Vergleichszeitraum als auch im Juli 2016 Milcherzeuger gewesen  sein. Eine Bestätigung des zuvor belieferten Erstkäufers über den Zeitpunkt der  Einstellung der Rohmilchlieferung ist dem Antrag auf Auszahlung beizufügen.  

Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter
https://www.wibank.de/wibank/milchverringerungsbeihilfe/milchverringerungsbeihilfe/402108
oder bei den Ansprechpartnern in unseren  Geschäftsstellen.

Informationen zum EU-Ausschreibungsverfahren aus dem Deutschen Bauernverband

(DBV) Unter www.bauernverband.de/eu-hilfspaket-milch hat der DBV detailliert die bislang bekannten Informationen zum EU-Hilfspaket (Ausschreibungsverfahren mit insgesamt 150 Mio. Euro) zusammengestellt. Unter anderem befindet sich hier ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen, Antworten zu den wichtigsten regelmäßig gestellten Fragen sowie eine Übersicht mit den zuständigen Landesstellen.

Zu beachten ist, dass es noch Änderungen an den Rechtstexten geben kann, auch wenn diese sehr unwahrscheinlich sind. Der von der EU vorgesehene Zeitplan ist äußerst ambitioniert, denn der früheste Beginn zum Einreichen des Beihilfeantrages (abhängig von der Landesstelle) ist der 12. September 2016; schon zum 21. September 2016 wird die erste Antragsfrist für die Landwirte enden. Interessierte Landwirte sollten schon jetzt die nötigen Unterlagen vorbereiten, um Anträge rechtzeitig
stellen zu können. Eine Überzeichnung des Programmes ist bereits für die erste Ausschreibungsrunde wahrscheinlich.
Derzeit befinden sich die bislang bekannt gewordenen Rechtsakte in der internen Abstimmung in der EUKommission.
Der DBV kritisiert an dem Programm, dass die zur Verfügung stehenden Mittel an denjenigen Milcherzeugern vorbeigehen werden, die auch in Zukunft weitermachen wollen und eine Perspektive suchen. Zudem erfolgt die erst Ende März zu erwartende Auszahlung zu spät, um tatsächlich in der jetzigen Krise unterstützend wirken zu können.

Wichtig: In Hessen können Sie sich bereits jetzt an die zuständigen Stellen der Landratsämter wenden und erhalten dort die Antragsunterlagen oder Sie laden diese online auf den Seiten der WI-Bank herunter, dort finden Sie auch weitere Informationen: https://www.wibank.de/wibank/milchverringerungsbeihilfe/milchverringerungsbeihilfe/402108


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